Aufklärungs- und Dokumentationspflichten im Krankenhaus
BG Kliniken Akademie
Aufklärungs- und Dokumentationspflichten im Krankenhaus
Inhalte
Aufklärung und Dokumentation stellen neben der konkreten Patientenbehandlung die Kernbereiche ärztlichen Handelns dar. Die ärztliche Aufklärungspflicht folgt dem Selbstbestimmungsrecht der Patienten, nur die ordnungsgemäße Aufklärung ermöglicht Patienten die wirksame Einwilligung in eine Behandlung. Die ärztliche Dokumentation ist in § 630f BGB gesetzlich geregelt, sie gewährleistet eine sachgerechte therapeutische Behandlung und Weiterbehandlung, dient der Rechenschaftspflicht des Arztes ggü. dem Patienten und kann als Beweismittel in Abrechnungs- und Arzthaftungsprozessen dienen. Die Teilnehmer der Fortbildung erhalten einen Überblick zu den rechtlichen Aspekten von Aufklärung und Dokumentation anhand von Beispielen zu Zeitpunkt, Inhalt und Umfang sowie Durchführung einerseits und Fehlern sowie Ausnahmen andererseits.
Weitere Kursinformationen
Zielgruppen
Ärztlicher Dienst
Pflegedienst
Verwaltung
Kursanfrage
Ansprechperson
Referierende
Vanessa König
Anne-Katrin Szuszies