Betreuungsrecht

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Betreuungsrecht

Gesetzesänderungen

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Zum 01.01.2023 ist eine Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts in Kraft getreten. Für die klinische Praxis stellt insbesondere das im neuen § 1358 BGB geregelte zeitlich begrenzte Recht der Ehegatten auf (Not-)Vertretung des jeweils anderen in Angelegenheiten der Gesundheitssorge eine entscheidende Veränderung dar. Ziel der Fortbildung ist die Einordnung des Ehegattennotvertretungsrechts in die Systematik des Betreuungsrechts sowie die Darstellung des sachlichen und zeitlichen Anwendungsbereichs. Den Teilnehmern werden einerseits die Möglichkeiten und andererseits die notwendigen Abgrenzungen und Formalitäten des neuen Betreuungsinstituts dargestellt.  

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Anne-Katrin Szuszies