Erbringung von Wahlleistungen und Grundsatz der persönlichen Leistungserbringung
BG Kliniken Akademie
Erbringung von Wahlleistungen und Grundsatz der persönlichen Leistungserbringung
Inhalte
Die BG Kliniken können im Rahmen ihres Leistungsspektrums Wahlleistungen anbieten. Die Erbringung und Abrechnung von Wahlleistungen unterliegt verschiedenen normativen Voraussetzungen, insbesondere dem Erfordernis einer ordnungsgemäßen Wahlleistungsvereinbarung sowie der Beachtung der Grundsätze zur persönlichen Leistungserbringung bei Vereinbarung wahlärztlicher Leistungen. Die Schulungen vermitteln die Anforderungen an den wirksamen Abschluss von Wahlleistungsvereinbarungen (medizinische Wahlleistungen ausgenommen) und an die persönliche Leistungserbringung zur Vermeidung von Forderungsausfällen.
Weitere Kursinformationen
Zielgruppen
Ärztlicher Dienst
Verwaltung
Programm
Gesetzliche Grundlagen.
Welche Konstellationen gibt es?
Abrechnungsvoraussetzungen
Wichtige Rechtsprechung.
Kursanfrage
Ansprechperson
Referierende
Janina Günther
Andrea Wiß