Erbringung von Wahlleistungen und Grundsatz der persönlichen Leistungserbringung

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Erbringung von Wahlleistungen und Grundsatz der persönlichen Leistungserbringung

Inhalte

Die BG Kliniken können im Rahmen ihres Leistungsspektrums Wahlleistungen anbieten. Die Erbringung und Abrechnung von Wahlleistungen unterliegt verschiedenen normativen Voraussetzungen, insbesondere dem Erfordernis einer ordnungsgemäßen Wahlleistungsvereinbarung sowie der Beachtung der Grundsätze zur persönlichen Leistungserbringung bei Vereinbarung wahlärztlicher Leistungen. Die Schulungen vermitteln die Anforderungen an den wirksamen Abschluss von Wahlleistungsvereinbarungen (medizinische Wahlleistungen ausgenommen) und an die persönliche Leistungserbringung zur Vermeidung von Forderungsausfällen.

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