Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung

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Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung

Inhalte

Trotz der Einführung des sog. Ehegattennotvertretungsrechts sind die bisherigen Möglichkeiten der persönlichen und selbstbestimmten Vorsorge unverändert von Relevanz; dies schon deshalb, weil sie vom Behandlungsteam als Ausdruck des Patientenwillens vorrangig zu beachten sind. Im Rahmen der Schulung werden daher die Begriffe „Vorsorgevollmacht“, „Betreuungsverfügung“ und „Patientenverfügung“, ihre Bedeutung, Voraussetzungen und ihre Abgrenzung voneinander dargestellt.

Ziel der Schulung soll zudem sein, ein Verständnis dafür zu vermitteln, in welchen Fallkonstellationen staatliche Institutionen bzw. Gerichte einzubinden sind. Da die meisten Auslegungsschwierigkeiten und Einzelfallbesonderheiten mit der „Patientenverfügung“ verbunden sind, liegt hier schließlich ein Schwerpunkt der Schulung. Es sollen daher die gesetzliche Regelung zu dieser Vorsorgeform und die Möglichkeiten der Ermittlung des Patientenwillens erläutert werden

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Dr.

David Bethin